Ihre Fragen – Unsere Antworten

Finanzierung

Hier finden Sie schnell die Antworten auf häufige Fragen zur Finanzierung.

Bitte tragen Sie Ihre neue Adresse in die Änderungsmeldung ein und senden es an uns zurück.

Änderungsmeldung

Bitte tragen Sie Ihre neue Bankverbindung in die Änderungsmeldung ein und senden Sie das Formular an uns zurück.

Wichtig: Der Kreditnehmer und der Kontoinhaber müssen dieselbe Person sein.

Änderungsmeldung

Bitte senden Sie uns einen Nachweis Ihrer Namensänderung zu. Zum Beispiel eine Kopie Ihres neuen Personalausweises, Ihrer Heiratsurkunde oder eines anderen amtlichen Dokuments, das die Namensänderung zeigt.

Wir senden die Zulassungsbescheinigung Teil II gerne an Ihre Kfz-Zulassungsstelle oder an einen Honda Vertragspartner.

Bitte teilen Sie uns telefonisch oder schriftlich mit, welche Änderung vorgenommen werden soll und nennen Sie uns die Adresse der zuständigen Zulassungsstelle.

Für den Versand berechnen wir eine Gebühr – gemäß unserer aktuellen Gebührentabelle.

Änderungsmeldung

Gebührentabelle

Über unsere Homepage können Sie den gewünschten Vertrag ganz einfach unter „Online-Vertragsverwaltung“ anfordern.

Bitte beachten Sie: Für die Anforderung fällt eine Gebühr an – gemäß unserer Gebührentabelle.

Gebührentabelle

Sie können den gewünschten Zins- und Tilgungsplan ganz einfach über unsere Homepage unter „Online-Vertragsverwaltung“ anfordern.

Bitte beachten Sie: Für die Anforderung berechnen wir eine Gebühr gemäß unserer Gebührentabelle.

Gebührentabelle

Liegt Ihr gewählter Zahlungstermin mehr als 30 Tage nach dem Zulassungsdatum, berechnen wir einmalig sogenannte Vorlaufzinsen für diesen Zeitraum. Dieser Betrag wird separat in Rechnung gestellt und mit der ersten Rate abgebucht. Details finden Sie in unseren Allgemeinen Kreditbedingungen unter Punkt 4.

Ja. Sie können zwischen fünf Zahlungsterminen wählen: dem 1., 5., 15., 20. oder 25. eines Monats. Bitte teilen Sie uns Ihren Wunschtermin mit. Wir senden Ihnen dann ein Angebot zur Änderung des Ratenplans per Post zu.


Wichtig:
Bitte unterschreiben Sie den neuen Ratenplan und senden Sie ihn an uns zurück. Ohne Ihre Rücksendung bleibt der bisherige Zahlungstermin bestehen. Bei Fragen rufen Sie uns gerne an: 069-4898-9030.

Bitte teilen Sie uns mit, wie hoch Ihre Rate sein soll. Wir schicken Ihnen dann ein Angebot für einen geänderten Ratenplan zu.

Wichtig: Bitte unterschreiben Sie den neuen Ratenplan und senden Sie ihn an uns zurück. Ohne Rücksendung bleibt die bisherige Ratenhöhe bestehen. Bei Fragen erreichen Sie uns unter 069-4898-9040.

Ja. Eine Sonderzahlung ist jederzeit kostenlos möglich.

Bitte informieren Sie uns vorher, wofür die Sonderzahlung verwendet werden soll – zum Beispiel zur Verringerung der Schlussrate oder zur Verkürzung der Laufzeit. Überweisen Sie danach den Betrag. Sobald das Geld bei uns eingegangen ist, senden wir Ihnen ein neues Ratenplan-Angebot zu.

Bitte unterschreiben Sie dieses und schicken es an uns zurück. Bei Fragen erreichen Sie uns unter der Rufnummer: 069-4898-9040.

Sofern Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen, werden wir die vereinbarte Schlussrate am Fälligkeitstag von Ihrem uns bekannten Konto einziehen. Gerne können Sie uns hierzu auch unter der Rufnummer 069-4898-9040 kontaktieren.
Nein. Sie können uns Ihren Wunsch auf Abmeldung von der Restschuldversicherung in Textform einreichen. Wir melden Sie dann von dem Gruppenversicherungsvertrag ab. Ihr Kündigungsschreiben senden Sie bitte an: Honda Bank GmbH, Hanauer Landstr. 222-226, 60314 Frankfurt am Main. Bedenken Sie bitte: Sofern Sie Ihre Restschuldversicherung nicht kündigen, können Sie bei Eintreten eines Versicherungsfalls weiterhin Ihren bei Vertragsabschluss gewählten Versicherungsschutz bis zum regulären Vertragsende in Anspruch nehmen.

Ja. Ihr Kündigungsschreiben senden Sie bitte an folgende Anschrift: Honda Bank GmbH, Hanauer Landstr. 222-226, 60314 Frankfurt am Main. Wir melden Sie dann von dem Gruppenversicherungsvertrag ab und fordern den Rückkaufswert zu Gunsten Ihres Kreditvertrages an. Bedenken Sie bitte: Aufgrund der Kündigung sind Sie während der Leasingvertragslaufzeit dann nicht mehr gegen unvorhersehbare Ereignisse wie Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Todesfall versichert.

Bei Verkauf des Fahrzeugs muss der Kreditvertrag vollständig abgelöst werden. Gerne senden wir Ihnen ein unverbindliches Ablöseangebot zu. Nach Ablösung des Vertrags erhalten Sie umgehend die Zulassungsbescheinigung Teil II (nur bei Fahrzeugen mit einem Hubraum über 125 ccm). Sofern der Versand der Zulassungsbescheinigung Teil II an eine dritte Person erfolgen soll, benötigen wir hierzu einen schriftlichen, von Ihnen unterzeichneten Auftrag mit Angabe des Namens und der Anschrift des Empfängers. Gerne können Sie uns hierzu auch unter der Rufnummer 069-4898-9040 kontaktieren.
Über unsere Homepage unter “Online-Vertragsverwaltung” können Sie die Ablösesumme anfordern. Bitte beachten Sie, dass wir aus Gründen des Datenschutzes weder telefonisch noch per E-Mail vertragsrelevante Daten mitteilen. Gerne senden wir Ihnen postalisch ein unverbindliches Ablöseangebot zu. Gerne können Sie uns auch unter der Rufnummer 069-4898-9040 kontaktieren.
Bei einem Ratenkredit senden wir Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil II (nur bei Fahrzeugen mit einem Hubraum über 125ccm) an Ihre uns bekannte Anschrift, sobald wir die letzte Rate erhalten haben. Bei einer Finanzierung mit einer erhöhten Schlussrate senden wir Ihnen 14 Tage nach Zahlung der letzten Rate die Zulassungsbescheinigung Teil II zu.
Gemäß den SCHUFA-Regularien erfolgt mit dem regulären Vertragsende keine gesonderte Endmeldung an die SCHUFA. Vertragspartner der SCHUFA sind darauf geschult, Informationen, die Sie bei der SCHUFA anfragen, zu lesen. Anhand der gemeldeten Daten – wie z.B. Laufzeit – erkennen diese in der Regel sofort, dass ein Kredit zurückbezahlt wurde. Und das ist grundsätzliche ein positives Merkmal in Ihrem persönlichen Datenbestand. Ein potenzieller Kreditgeber kann erkennen, dass Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachgekommen sind. Gelöscht werden Kredite taggenau 3 Jahre nach Erledigung. Die Löschung erfolgt ausschließlich durch die SCHUFA. Weitere Informationen rund um die SCHUFA finden Sie unter www.meineschufa.de unter Service – Häufige Fragen
Wenn Sie Ihren Wohnsitz während der Vertragslaufzeit ins Ausland verlegen, muss der Kreditvertrag vorzeitig abgelöst werden. Eine Fahrzeugzulassung mit ausländischem Kennzeichen ist nicht möglich.
Bitte informieren Sie uns umgehend, falls das Fahrzeug gestohlen wurde oder Schäden an dem finanzierten Fahrzeug eintreten, die 500 Euro übersteigen. Nutzen Sie hierzu bitte das Formular “Unfall-Diebstahlmeldung” und senden es uns zu. Gerne können Sie uns auch unter der Rufnummer 069-4898-9040 kontaktieren.

Formular Unfall-/Diebstahlsmeldung Kredit

Nach Ablauf der Vertragslaufzeit entscheiden Sie sich für eine der 3 folgenden Optionen.

Kauf: Sie bezahlen die vereinbarte Schlussrate und behalten das Fahrzeug.

Weiterfinanzierung: Sie finanzieren die Schlussrate weiter und behalten das Fahrzeug.

Rückgabe: Sie geben das Fahrzeug auf Basis der Rückkaufvereinbarung zurück ohne weitere Verpflichtungen.

Voraussetzung: Das Fahrzeug befindet sich in einem dem Alter entsprechenden Zustand und die vereinbarte Laufleistung ist nicht überschritten.

Sie möchten noch mehr darüber wissen? Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren Honda Vertragspartner.

Leasing

Die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema „Leasing“ haben wir hier für Sie übersichtlich zusammengestellt.

Bitte tragen Sie Ihre neue Adresse im beigefügten Formular ein und senden es uns zu.

Änderungsmeldung

Bitte tragen Sie Ihre neue Bankverbindung im beigefügten Formular ein und senden es uns zu. Beachten Sie bitte, dass Leasingnehmer und Kontoinhaber identisch sein müssen.

Änderungsmeldung

Bitte senden Sie uns einen Nachweis Ihrer Namensänderung: z.B. eine Kopie Ihres geänderten Personalausweises, Ihrer Heiratsurkunde oder eines anderen amtlichen Dokuments, aus dem Ihre Namensänderung hervorgeht.

Gerne senden wir die Zulassungsbescheinigung Teil II an die für Sie zuständige Kfz-Zulassungsstelle oder einen Honda Vertragspartner. Bitte teilen Sie uns telefonisch oder schriftlich mit, welche Änderung vorgenommen werden soll, sowie die Anschrift der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle. Bitte beachten Sie, dass wir für den Versand der Zulassungsbescheinigung Teil II eine Gebühr gemäß unserer Gebührentabelle erheben.

Änderungsmeldung

Gebührentabelle

Leasingraten sind im Voraus fällig und werden ab der Übernahme des Leasingobjektes fällig. Erfolgt die Nutzungsüberlassung nicht zum ausgewählten Fälligkeitstermin, wird die erste und die letzte Leasingrate anteilig tageweise berechnet. Hier verweisen wir auf unsere Allgemeinen Kreditbedingungen Ziffer 3 Leasing-Zahlungen.
Ja. Bitte setzen Sie sich unter der Rufnummer 069-4898-9030 mit uns in Verbindung. Wir werden dann die weiteren Vertragsmodalitäten mit Ihnen besprechen.
Ja. Ihr Kündigungsschreiben senden Sie bitte an folgende Anschrift: Honda Bank GmbH, Hanauer Landstr. 222-226, 60314 Frankfurt am Main. Wir melden Sie dann von den Gruppenversicherungsverträgen ab und der monatliche Beitrag zur Leasingratenversicherung wird nicht mehr zur Zahlung fällig. Bedenken Sie bitte: Aufgrund der Kündigung sind Sie während der Leasingvertragslaufzeit dann nicht mehr gegen unvorhersehbare Ereignisse wie Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Todesfall versichert.
Das Fahrzeug ist unser Eigentum und wurde Ihnen für eine vereinbarte Laufzeit zur Nutzung im Rahmen eines Mietverhältnisses überlassen. Da Sie als Leasingnehmer nicht Eigentümer sind, ist ein Verkauf des Fahrzeuges Ihrerseits nicht möglich.
Gemäß den SCHUFA-Regularien erfolgt mit dem regulären Vertragsende keine gesonderte Endmeldung an die SCHUFA. Vertragspartner der SCHUFA sind darauf geschult, Informationen, die sie bei der SCHUFA anfragen, zu lesen. Anhand der gemeldeten Daten – wie z.B. Laufzeit – erkennen diese in der Regel sofort, dass ein Leasingvertrag zurückbezahlt wurde. Und das ist grundsätzliche ein positives Merkmal in Ihrem persönlichen Datenbestand. Ein potenzieller Kreditgeber kann erkennen, dass Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachgekommen sind. Gelöscht werden Leasingverträge taggenau 3 Jahre nach Erledigung. Die Löschung erfolgt ausschließlich durch die SCHUFA. Weitere Informationen rund um die SCHUFA finden Sie unter www.meineschufa.de unter Service – Häufige Fragen
Bitte setzen Sie sich unter der Rufnummer 069-4898-9030 mit uns in Verbindung. Wir werden dann die weiteren Vertragsmodalitäten mit Ihnen besprechen.
Bitte informieren Sie uns umgehend, falls das Fahrzeug gestohlen wurde oder Schäden an dem geleasten Fahrzeug eintreten, die EUR 500,– übersteigen. Nutzen Sie hierzu bitte das Formular “Unfall-Diebstahlmeldung” und senden es uns zu. Gerne können Sie uns auch unter der Rufnummer 069-4898-9040 kontaktieren.

Formular Unfall-/Diebstahlsmeldung Leasing

Das Leasingfahrzeug ist bei Leasingende mit allen Schlüsseln und überlassenen Unterlagen bei unserem Honda Vertragshändler abzugeben. Bei Rückgabe muss das Fahrzeug in einem dem Alter und der vertragsgemäßen Fahrleistung entsprechenden Erhaltungszustand, frei von Schäden sowie verkehrs- und betriebssicher sein. Hilfreich ist es auch, wenn Sie eventuelle Schäden am Fahrzeug rechtzeitig bei Ihrem Honda Vertragshändler prüfen und bereits vor der Fahrzeugabgabe beheben lassen. Bei Rückgabe des Fahrzeugs erstellt der Honda Vertragshändler gemeinsam mit Ihnen ein Rückgabeprotokoll, das zur Abrechnung des Leasingvertrags dient. In dem Rücknahmeprotokoll werden das Rückgabedatum, die gefahrenen Kilometer sowie eventuelle Minderwerte festgehalten. Zusätzlich erhalten Sie von uns 6 Monate und erneut einen Monat vor Vertragsende ein Schreiben, in dem wir auf alle wichtigen Details zu Ihrer Fahrzeugrückgabe hinweisen.

Bewertungskriterien